35 Benefits – 1 Job

Gutes tun tut nicht nur gut, sondern wird von der Caritas Westeifel auch honoriert. Zum einen durch überdurchschnittliche Vergütungen, die wir unseren Mitarbeitenden zahlen. Zum anderen bieten wir zahlreiche Zusatzleistungen, mit denen wir ihre herausragende Arbeit wertschätzen. Wir haben mal nachgezählt: Es sind aktuell 35 Benefits, die unsere Mitarbeitenden in Anspruch nehmen können – Tendenz steigend.

Monetäre Leistungen

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Gutes Gehalt

Da wir tarifgebunden (AVR-Caritas) sind, gibt es regelmäßige Gehaltserhöhungen. Zusätzlich finden Steigerungen über sogenannte Erfahrungsstufen statt. D.h. in gewissen Zeitabständen erhöht sich Ihr Gehalt automatisch. Dass es pünktlich und zuverlässig überwiesen wird, ist selbstverständlich.

Geburtsbeihilfe

Bei der Geburt Ihres Kindes erhalten Sie auf Antrag eine Geburtsbeihilfe in Höhe von derzeit max. 358 Euro. Das gilt auch, wenn Sie ein Kind angenommen haben, das das zweite Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Jahressonderzahlungen bzw. Weihnachtsgeld

Alle Mitarbeitenden haben grundsätzlich Anspruch auf eine Jahressonderzahlung (Vergütung nach Anlage 32 und 33 AVR) bzw. Weihnachtsgeld (Vergütung nach Anlage 2 AVR). Die Höhe ist abhängig von der individuellen Vergütungsgruppe und wird mit dem Novembergehalt ausgezahlt. Zusätzlich erhalten Mitarbeitende, die nach Anlage 2 eingruppiert sind, einmal jährlich mit dem Juli-Gehalt ein pauschaliertes Urlaubsgeld.

Jubiläumszuwendungen

Beschäftigungszeiten von 25, 40 und 50 Jahren nehmen wir zum Anlass, eine Jubiläumszahlung anzubieten. Wahlweise können Sie sich die Zahlung in zusätzliche Urlaubstage umrechnen lassen.

Kleidergeld und Reinigung von Arbeitskleidung

Jährlich können die Mitarbeitenden in der Pflege, Hauswirtschaft und Betreuung für ihre Arbeitskleidung bis zu 120 Euro Kleidergeld beanspruchen – je nach Beschäftigungsumfang. Zusätzlich erhalten alle neuen Mitarbeitenden in diesen Bereichen Dienstoberbekleidung im Wert von derzeit 80 Euro. Außerdem gibt es einen Zuschuss für die Reinigung der Kleidung.

Krankengeldzuschuss

Im Krankheitsfall erhalten Sie von uns nach Ende der Lohnfortzahlung einen Zuschuss zum Krankengeld. Voraussetzung dafür ist, dass Sie mindestens ein Jahr bei uns beschäftigt sind. Ein Zuschuss ist abhängig von der Dauer der Betriebszugehörigkeit und wird längstens bis zum Ende der 26. Krankheitswoche gezahlt.

Vermögenswirksame Leistungen

Alle Mitarbeitenden können auf Antrag monatlich vermögenswirksame Leistungen erhalten. Vollzeitbeschäftigte Mitarbeitende erhalten als Zuschuss des Arbeitgebers zurzeit monatlich 6,65 Euro, bei Teilzeitkräften reduziert sich der Betrag entsprechend.

Zuschuss für Bildschirmarbeitsbrille

Wenn Sie eine vom Augenarzt verordnete Bildschirmarbeitsplatzbrille benötigen, erhalten Sie von uns für diese Sehhilfe einen Zuschuss in Höhe von derzeit 50 Euro.

Rabattaktionen

Es gibt eine Online-Plattform, auf der sich unsere Mitarbeitenden Rabattangebote bei diversen Anbietern sichern können. Von Bekleidung über Gartengeräte und Sportartikel bis hin zu Konzertkarten ist für jeden Bedarf etwas dabei.

Zuwendung im Todesfall/ Sterbegeld

Im Falle Ihres Todes erhalten Ihr_e Ehepartner_in oder Ihre Kinder Sterbegeld in Höhe der Dienstbezüge für die restlichen Kalendertage des Sterbemonats und für zwei weitere Monate. Das Sterbegeld kann auf Antrag unter Umständen auch an andere Hinterbliebene ausgezahlt werden.

„Warum ich im ambulanten Pflegedienst der Caritas arbeite? Weil ich hier Beruf und Familie perfekt miteinander vereinbaren kann.“

Tina Wirtz, Pflegefachfrau und Mutter

„Warum ich im ambulanten Pflegedienst der Caritas arbeite? Weil ich hier Beruf und Familie perfekt miteinander vereinbaren kann.“

Tina Wirtz, Pflegefachfrau und Mutter

Tarifliche Zusatzleistungen

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Betriebliche Altersvorsorge

Unsere Mitarbeitenden werden zusätzlich zu ihrer gesetzlichen Rentenversicherung in der kirchlichen Zusatzversorgungskasse (KZVK) versichert. Dafür zahlen wir monatlich einen prozentualen Betrag in die Kasse ein – neben einem kleinen Eigenanteil der Mitarbeitenden.

Dienstbefreiungen

Generell müssen persönliche Angelegenheiten auch bei uns außerhalb der Arbeitszeit erledigt werden.

Für folgende Ausnahmen erhalten Sie jedoch gemäß AVR eine Freistellung unter Fortzahlung der Dienstbezüge:

a) Umzug aus dienstlichem oder betrieblichem Grund an einen anderen Ort (1 Arbeitstag)
b) Niederkunft der Ehefrau (1 Arbeitstag)
c) Tod des Ehegatten, eines Kindes oder Elternteils (2 Arbeitstage)
d) Kirchliche Eheschließung des Mitarbeiters (1 Arbeitstag)
e) Taufe, Erstkommunion, Firmung und entsprechende religiöse Feiern eines Kindes des Mitarbeiters (1 Arbeitstag)
f) Kirchliche Eheschließung eines Kindes des Mitarbeiters (1 Arbeitstag)
g) Schwere Erkrankung (1 Arbeitstag)
aa) eines Angehörigen, soweit er in demselben Haushalt lebt (1 Arbeitstag im Kalenderjahr)
bb) eines Kindes, dass das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, wenn im laufenden Kalenderjahr kein Anspruch nach 45 SGB V besteht oder bestanden hat (bis zu 4 Arbeitstage im Kalenderjahr)
cc) einer Betreuungsperson, wenn der Mitarbeiter deshalb die Betreuung seines Kindes, das das 8. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung dauernd pflegebedürftig ist, übernehmen muss (bis zu 4 Arbeitstage im Kalenderjahr)

Eine Freistellung erfolgt nur, soweit eine andere Person zur Pflege oder Betreuung nicht sofort zur Verfügung steht und der Arzt in den Fällen der Doppelbuchstaben aa und bb die Notwendigkeit der Anwesenheit des Mitarbeiters zur vorläufigen Pflege bescheinigt. Die Freistellung darf insgesamt 5 Arbeitstage im Kalenderjahr nicht überschreiten.
h) Ärztliche Behandlung des Mitarbeiters, wenn diese nach ärztlicher Bescheinigung während der Arbeitszeit erfolgen muss – erforderliche nachgewiesene Abwesenheitszeit einschließlich erforderlicher Wegezeiten.

Exerzitien

Für die Teilnahme an Exerzitien stehen Ihnen max. drei Tage Dienstbefreiung pro Jahr zur Verfügung.

Tarifliche Mehrurlaubstage

Nach dem Bundesurlaubsgesetz stehen Mitarbeitenden mit einer 5-Tage-Woche 24 Urlaubstage im Jahr zu. Wir gewähren Ihnen zusätzlich weitere 6 Urlaubstage. Sollten Sie nicht in einer 5-Tage-Woche arbeiten, erfolgt eine entsprechende Umrechnung. Zusätzlich erhalten Mitarbeitende, die nach Anlage 2 vergütet werden, zusätzlich einen freien Tag pro Kalenderjahr.

„Ich arbeite bei der Caritas, weil ich gerne Auto fahre, viel herumkomme und meine Arbeit eigenverantwortlich gestalten kann.“

Elisabeth Wenzel, Pflegefachfrau

„Ich arbeite bei der Caritas, weil ich gerne Auto fahre, viel herumkomme und meine Arbeit eigenverantwortlich gestalten kann.“

Elisabeth Wenzel, Pflegefachfrau

Für Ihre Gesundheit

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Betriebliches Gesundheitsmanagement

Das Betriebliche Gesundheitsmanagement umfasst sämtliche Maßnahmen, die die Gesundheit der Mitarbeitenden fördern sollen. Hierzu zählen auch der Arbeitsschutz und das Betriebliche Eingliederungsmanagement. Darüber hinaus unterstützen wir verschiedene gesundheitsfördernde Maßnahmen (siehe auch Gesundheitstag, Zuschuss für Gesundheitskurse).

Theologie & Spiritualität

Caritas Theologie & Spiritualität ist ein Bestandteil unseres Betrieblichen Gesundheitsmanagements. Hierunter bündeln wir verschiedene Angebote für unsere Mitarbeitenden, wie z. B. meditative Wanderungen und E-Bike Touren, Onlineimpulse in der Advents- und Fastenzeit oder Reflexions- und spirituelle Angebote für die Teams.
Es besteht zudem die Möglichkeit zu Einzelgesprächen, die in Form eines „Walk and Talk“ oder online bzw. telefonisch stattfinden können.
Dazu zählt auch Mitarbeiter_innen Seelsorge: aktuelle Gesprächsanliegen in herausfordernden Situationen, ob Krisen im dienstlichen oder privaten Bereich, der Tod eines Familienangehörigen oder eines Klienten, Schicksalsschläge oder Krankheit, finden hier Eingang.

CariBike

Zusammen mit der Firma Eurorad bieten wir ein attraktives Leasing- Modell für Dienst-E-Bikes zur privaten Nutzung an. Die Kosten richten sich nach dem Preis des Fahrrads und werden durch eine monatliche Gehaltsumwandlung aus dem Bruttogehalt des Mitarbeitenden bezahlt. Weitere Informationen hier.

Zuschuss für Gesundheitskurse

Im Rahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagement unterstützt wir unsere Mitarbeitenden bei Maßnahmen, die zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes beitragen, durch einen Zuschuss in Höhe von derzeit 50 Euro jährlich. Voraussetzung ist, dass die Krankenkasse die Kosten nicht übernimmt. Zusätzlich organisiert der Caritasverband auch Kurse, die komplett finanziert werden.

Cariline

Hierbei handelt es sich um eine Beratungshotline für Mitarbeitende, die von unserem Familienservice angeboten wird. Falls Sie Probleme in persönlichen Bereichen (z.B. Pflege, Sucht, Schwangerschaft, Schulden) haben, bekommen Sie bevorzugte Beratungstermine und danach weitere Unterstützung. Wir lassen unsere Mitarbeitenden nicht alleine!

Gesundheitstag

In regelmäßigen Abständen findet an den Standorten Daun, Gerolstein, Bitburg und Prüm jeweils im Wechsel ein Gesundheitstag für die betreffenden Mitarbeitenden statt. Es gibt unterschiedliche gesundheitsfördernde Angebote, die von interessierten Mitarbeitenden gemeinsam organisiert werden.

„Haben Sie Fragen zu unseren Benefits? Melden Sie sich bei mir, ich bin gerne für Sie da!“

Claudia Hennen (Personalverwaltung und -entwicklung)
Tel.: 06591/94920-272
c.hennen@caritas-westeifel.de

Ihr persönliches Arbeitsleben

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Aufstiegsmöglichkeiten

Durch unser breites Dienstleistungsangebot und ständige Weiterentwicklung bieten wir vielfältige interne Aufstiegsmöglichkeiten an, z.B. in den Bereichen Teamleitung, Fachbereichsleitung und Dienststellenleitung, Sozialstationsleitung oder stellvertretende Leitung.

Viele Einsatzorte

Dank unserer Größe sind bei persönlichen Veränderungen unserer Mitarbeitenden (Wohnsituation/Umzug) Einsätze in anderen Sozialstationen und Dienststellen im Kreis Bitburg-Prüm und Landkreis Vulkaneifel möglich.

Struktur / Organisation

Strukturen und Abläufe sind bei uns gut organisiert. Das fällt neuen Mitarbeitenden immer besonders auf, denn es bringt ihnen Sicherheit in ihrer täglichen Arbeit. Außerdem gibt es klare Verantwortungsbereiche.

Familienfreundliche Arbeitszeiten

Bei der Dienstplangestaltung richten wir uns bestmöglich nach Ihrer persönlichen Situation. Zusätzlich gibt es die Möglichkeiten, in Gleitzeit und von zu Hause zu arbeiten (mobiles Arbeiten). Weitere Infos zum Thema finden Sie hier.

Betrieblicher Familienservice

Es gibt Situationen, in denen familiäre und berufliche Verpflichtungen nur schwer unter einen Hut zu bringen sind; wenn bspw. das Kind krank ist, doch man wird dringend auf der Arbeit gebraucht oder eine wichtige Fortbildung oder Dienstreise steht an, aber die Versorgung der Kinder ist nicht gewährleistet oder die reguläre Kinderbetreuung fällt aus, aber man kann keinen Urlaub nehmen. Dann können unsere Mitarbeitende zur Wahrnehmung der dienstlichen Termine oder Verpflichtungen im Einzelfall die Leistungen unseres Familienservice in Anspruch nehmen.

Dienstwagennutzung

Unseren Mitarbeitenden in der ambulanten Pflege steht für ihre Tätigkeit ein Dienstwagen zur Verfügung.

Für unsere Mitarbeitenden aus dem sozialen Bereich gibt es einen Pool an Dienstwagen, die je nachVerfügbarkeit geblockt werden können.

Fort- und Weiterbildung

Über E-Learning Plattformen wie Pflegecampus oder webtvcampus bieten wir moderne Lernmedien.

Interne Beratungsangebote

Unsere Mitarbeitenden sind berechtigt, unsere vielfältigen Beratungsangebote in Anspruch zu nehmen. Wenden Sie sich direkt an die Kollegen oder lassen sich von einem Vorgesetzten unterstützen.

Mitarbeitervertretung

Die Mitarbeitervertretung (MAV) ist Interessenvertretung der Mitarbeiterschaft. Sie ist Ansprechpartner, Berater und/oder Konfliktbegleiter.

Mitarbeiterbefragungen

In regelmäßigen Abständen finden Mitarbeiterbefragungen statt. Diese sollen Verbesserungspotenziale aufdecken und entsprechende Lösungsansätze aufzeigen. So kann jeder zu einer positiven Entwicklung der Arbeitsbedingungen und der Arbeitszufriedenheit beitragen.

Seminar für neue Mitarbeiter

Zweimal jährlich findet ein Seminar für unsere jeweils neuen Mitarbeitenden statt. Diese werden dort noch einmal persönlich durch die Caritasdirektion willkommen geheißen und erhalten u.a. umfassende Informationen zur Struktur des Verbandes und zu den verschiedenen Fachbereichen und Diensten.

Supervision

Bei Bedarf können Einzel- oder Teamsupervisionen beantragt werden. In diesem Rahmen werden Fragen, Problemfelder, Konflikte und Fallbeispiele thematisiert.

Mitarbeiterjahresgespräch

Einmal jährlich finden Zielvereinbarungsgespräche oder Mitarbeitergespräche zwischen dem einzelnen Mitarbeitenden und der jeweiligen Leitung statt. Diese Gespräche orientieren sich an einem Leitfaden. Sie bieten zum einen die Möglichkeit, Feedback zu erhalten und zu geben, zum anderen um sich über die gemeinsamen Ziele, die Arbeitsleistung und die Zusammenarbeit auszutauschen.

Coaching Führungskräfte

Wer führt, braucht Orientierung: Wir unterstützen unsere Führungskräfte mit Coaching-Angeboten zur Stärkung ihrer Rolle. Direkt von Beginn an, nach kurzer oder auch nach langjähriger Tätigkeit zur Standortbestimmung und Zielfokussierung. Dabei klären wir konkrete Anliegen nach individueller Absprache und achten stets auf Vertraulichkeit.

Feste und Feiern

Ob Sommerfest oder Jahresauftaktveranstaltung: Feiern gehört bei uns dazu! Darüber hinaus bieten wir unseren Mitarbeitenden regelmäßige Betriebsausflüge, Advents- oder Weihnachtsfeiern, Geburtstagsfrühstücke und vieles mehr.

35 Benefits – 1 ausgezeichneter Arbeitgeber

Haben Sie Spaß an der guten Tat?

 

Sie interessieren sich für die Mitarbeit in einem unserer Teams? Oder sind auf der Suche nach einem guten Ausbildungsbetrieb? Dann freuen wir uns sehr über Ihre Bewerbung. Auch wenn aktuell keine für Sie passende Stellenausschreibung vorliegt, nehmen wir Sie gern in unseren Bewerberpool auf.

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